Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1981

Geschäftszahl

81/02/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1088/73 E 8. November 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Bedient sich der im Grunde des Paragraph 4, Absatz 5, StVO 1960 Meldepflichtige einer Mittelsperson, so fällt ihm im Falle der nicht genügenden Überwachung dieser Person culpa in custodiendo zur Last.