Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1981

Geschäftszahl

81/02/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0895/63 E 8. April 1964 VwSlg 6291 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Nachweis der Identität iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO liegt nur vor, wenn die Beteiligten Vor- und Zunamen, Beschäftigung und Wohnort einander zur Kenntnis gebracht haben.