Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1983

Geschäftszahl

81/02/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1318/79 E 6. Juli 1979 VwSlg 9908 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO enthält - im Gegensatz etwa zu Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, StVO - keine selbständigen Straftatbestände, sondern stellt sich vielmehr als jene Gesetzesbestimmung dar, auf die die Behörde die Verhängung der Strafe zu stützen hat (Paragraph 44 a, Litera c, VStG 1950).