Verwaltungsgerichtshof
10.06.1983
81/02/0075
Der Tatvorwurf einer Übertretung des Paragraph 7, Absatz eins, StVO 1960 darf sich nicht in einer Wiedergabe des Wortlautes der Bestimmung erschöpfen, ohne das Verhalten näher zu präzisieren (Paragraph 44, a Litera e, VStG 1950) durch welches der Tatbestand dieser Verwaltungsübertretung verwirklicht worden ist (Hinweis auf E vom 9. April 1980, Zl. 2697/79).