Verwaltungsgerichtshof
23.10.1981
81/02/0063
GRS wie 1270/62 E 16. Mai 1963 VwSlg 6030 A/1963 RS 2
Einer von einem Straßenaufsichtsorgan gegebenen Anordnung (individuellen Weisung) ist mit der nach den Umständen ehestmöglichen Beschleunigung nachzukommen.