Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1981

Geschäftszahl

81/02/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1270/62 E 16. Mai 1963 VwSlg 6030 A/1963 RS 2

Stammrechtssatz

Einer von einem Straßenaufsichtsorgan gegebenen Anordnung (individuellen Weisung) ist mit der nach den Umständen ehestmöglichen Beschleunigung nachzukommen.