Verwaltungsgerichtshof
09.10.1981
81/02/0062
Ausführungen hinsichtlich des Vorliegens einer Fahruntüchtigkeit in bezug auf den Tatzeitpunkt (und nicht den der ärztlichen Untersuchung) infolge Alkoholisierung IN VERBINDUNG MIT EINER ÜBERMÜDUNG, wobei auch diesbezüglich der Sachverhalt eingehend zu erheben ist.