Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1981

Geschäftszahl

81/02/0062

Rechtssatz

Ausführungen hinsichtlich des Vorliegens einer Fahruntüchtigkeit in bezug auf den Tatzeitpunkt (und nicht den der ärztlichen Untersuchung) infolge Alkoholisierung IN VERBINDUNG MIT EINER ÜBERMÜDUNG, wobei auch diesbezüglich der Sachverhalt eingehend zu erheben ist.