Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1981

Geschäftszahl

81/02/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1285/67 E 21. Oktober 1968 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Untersuchten steht ein Wahlrecht zwischen Alkotest und Blutabnahme nicht zu.