Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.1981

Geschäftszahl

81/02/0008

Rechtssatz

Die Begehung einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 4, Litera a, StVO 1960 darf nicht einem erwiesenen Blutalkoholgehalt von 0,8 o/oo und darüber gleichgesetzt werden. vergleiche auch E vom 21.3.1980, 3118/79)