Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1981

Geschäftszahl

81/02/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1803/75 E 15. März 1976 VwSlg 9013 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Unter dieses Verbot fallen nur die Werbungen und Ankündigungen, nicht aber die Tafeln usw., an denen Werbungen und Ankündigungen angebracht werden.