Verwaltungsgerichtshof
04.02.1983
81/02/0001
GRS wie 2651/53 E 27. April 1955 VwSlg 1147 F/1955 RS 2
Verfahrensmängel sind bei der Überprüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides für den VwGH nur beachtlich, wenn sie im letztinstanzlichen Verfahren unterlaufen sind.