Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.1981

Geschäftszahl

81/01/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2345/79 E 25. März 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt stellt einen so schwerwiegenden Rechtsbruch dar, daß sie jedenfalls die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes rechtfertigt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1981010082.X03