Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1982

Geschäftszahl

81/01/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0525/66 E 15. September 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Beim Prokuristen handelt es sich nicht um ein satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft.