Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1981

Geschäftszahl

3845/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1907/77 E 12. September 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Zur Annahme der Betriebsidentität ist der bloße Erwerb der Betriebsmittel des Vorgängers nicht ausreichend; sie müssen auch zu einem gleichartigen Betriebszweck weiterverwendet werden.