Verwaltungsgerichtshof
15.05.1981
3845/80
Der tatsächliche Übergang sachlicher Betriebsmittel (Betriebsräumlichkeiten und LKW) und die Weiterverwendung von Dienstnehmern sind, unabhängig davon, ob eine rechtsgeschäftliche Übernahme vom Betriebsvorgänger erfolgt ist oder nicht, brauchbare Indizien für die Annahme einer Betriebsidentität; die Geschäftsbeziehungen des Vorgängers verwertet der Nachfolger auch dann, wenn der Kunden- und Lieferantenkreis auch der seine war und er ihm oder von ihm nur weitere Leistungen aus dem übernommenen Tätigkeitsbereich des Betriebsvorgängers anbietet oder übernimmt.