Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1982

Geschäftszahl

3805/80

Rechtssatz

Aus der regelmäßigen Nichtbefolgung von "persönlichen Weisungen" durch ein nicht auf Grund von familienrechtlichen Verpflichtungen zu Arbeitsleistungen verhaltenes "Familienmitglied" in einem "Betrieb mit Familienmitgliedern" kann - unter Berücksichtigung sonstiger Ermittlungen über die Art der Arbeitserbringung - darauf geschlossen werden, dass die Mitarbeit dieses "Familienmitgliedes" aus bloßer Gefälligkeit oder im Rahmen eines freien Dienstvertrages erfolgt. (Hinweis E 10.10.1980 1205/78, E 26.2.1981 2922/78).