Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1981

Geschäftszahl

3782/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2851/78 E 27. Juni 1980 RS 2

(hier: Unterscheidung zwischen optischen und akustischen Komponenten)

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, welche Umstände ein Meldungsleger bei Geschwindigkeitsschätzungen zu berücksichtigen hat (zB Witterungsverhältnisse, Zustand des Fahrzeuges, Standort des Beobachters).