Verwaltungsgerichtshof
22.04.1981
3782/80
GRS wie 2851/78 E 27. Juni 1980 RS 2
(hier: Unterscheidung zwischen optischen und akustischen Komponenten)
Ausführungen darüber, welche Umstände ein Meldungsleger bei Geschwindigkeitsschätzungen zu berücksichtigen hat (zB Witterungsverhältnisse, Zustand des Fahrzeuges, Standort des Beobachters).