Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1981

Geschäftszahl

3710/80

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, daß ein Dritter schon von vornherein den Bfr verdächtigte, alkoholisiert zu sein, sondern ob der Meldungsleger anläßlich seiner ersten Amtshandlung gegenüber dem Bfr einen solchen Verdacht hatte.