Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1981

Geschäftszahl

3633/80

Rechtssatz

Ausführungen zur Beschwerdelegitimation (hier BM f HGI war der Meinung, dass der LH zu Unrecht eine unzulässige Berufung angenommen und darüber entschieden habe, obwohl die Bfrin gem Paragraph 356, Absatz 3, GewO keine Parteistellung hatte).