Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1981

Geschäftszahl

3633/80

Rechtssatz

Fällt mit der Aufhebung eines Bescheides durch den VwGH die Grundlage für das Verfahren weg, das zu einem späteren, ebenfalls vor dem VwGH angefochtenen Bescheid geführt hat, ist der spätere Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben.