Verwaltungsgerichtshof
16.10.1981
3633/80
Fällt mit der Aufhebung eines Bescheides durch den VwGH die Grundlage für das Verfahren weg, das zu einem späteren, ebenfalls vor dem VwGH angefochtenen Bescheid geführt hat, ist der spätere Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben.