Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1981

Geschäftszahl

3551/80

Rechtssatz

Einem (zur Entziehung der Lenkerberechtigung) zusätzlichen Spruchteil, mit dem festgestellt wird, dass dem Bfr nicht nur die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit im außerordentlichen Maße mangelt, sondern derzeit auch seine geistige Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht gegeben ist, kommt keine selbständige rechtliche Bedeutung zu.