Verwaltungsgerichtshof
10.07.1981
3551/80
Einem (zur Entziehung der Lenkerberechtigung) zusätzlichen Spruchteil, mit dem festgestellt wird, dass dem Bfr nicht nur die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit im außerordentlichen Maße mangelt, sondern derzeit auch seine geistige Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht gegeben ist, kommt keine selbständige rechtliche Bedeutung zu.