Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1981

Geschäftszahl

3527/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2969/76 E 13. Februar 1979 RS 1

(hier: Einsammeln der Fahrtenbücher am Ende jeder Woche und deren Durchsicht ist keine zweckentsprechende Kontrolle).

Stammrechtssatz

Die den Zulassungsbesitzer treffende Verpflichtung zur Sicherung der Betriebsbereitschaft des Fahrtschreibers und der weiters ihm in Paragraph 103, Absatz 4, KFG 1967 in Anschauung der Schaublätter auferlegten Obliegenheiten erfordert auch die Überwachung des Einlegens der Schaublätter in den Fahrtschreiber.