Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1983

Geschäftszahl

3455/80

Rechtssatz

Der VwGH hat unter dem Gesichtspunkt der Verwertbarkeit von Sachverhaltsfeststellungen des Sozialversicherungsträgers durch die Einspruchbehörde keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen "jene Bestimmungen des ASVG, die den Versicherungsträgern behördliche Funktionen übertragen".