Verwaltungsgerichtshof
17.11.1983
3455/80
Der VwGH hat unter dem Gesichtspunkt der Verwertbarkeit von Sachverhaltsfeststellungen des Sozialversicherungsträgers durch die Einspruchbehörde keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen "jene Bestimmungen des ASVG, die den Versicherungsträgern behördliche Funktionen übertragen".