Verwaltungsgerichtshof
24.04.1981
3276/80
GRS wie 1139/62 E 28. März 1963 RS 1
Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nur auf äußere Merkmale (Haustor, kein Randstein, abgeschrägter Gehsteig) an und nicht darauf, ob die Einfahrt auch tatsächlich als solche benutzt wird.
sw