Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1981

Geschäftszahl

3276/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1139/62 E 28. März 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nur auf äußere Merkmale (Haustor, kein Randstein, abgeschrägter Gehsteig) an und nicht darauf, ob die Einfahrt auch tatsächlich als solche benutzt wird.

sw