Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.1981

Geschäftszahl

3245/80

Rechtssatz

Ergibt sich aus den Verwaltungsstrafakten, dass dem Beschwerdeführer innerhalb der Verjährungsfrist wenn auch nur mündlich bei einer Vernehmung die ihm zur Last gelegte Tat konkret vorgehalten wird, worauf er mehrmals zu den einzelnen Vorwürfen Stellung bezieht, so liegt eine taugliche Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG vor.