Verwaltungsgerichtshof
13.05.1981
3245/80
Gibt eine Strafverfügung wegen Paragraph 102, Absatz eins, KFG nur den bloßen Gesetzestext wieder, ohne die dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Mängel entsprechend zu konkretisieren, so kann darin keine taugliche Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG erblickt werden.