Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.1981

Geschäftszahl

3245/80

Rechtssatz

Gibt eine Strafverfügung wegen Paragraph 102, Absatz eins, KFG nur den bloßen Gesetzestext wieder, ohne die dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Mängel entsprechend zu konkretisieren, so kann darin keine taugliche Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG erblickt werden.