Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1982

Geschäftszahl

3231/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0657/78 E 18. Oktober 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, wann das Fernbleiben eines Beamten vom Dienst durch gesundheitliche Gründe ausreichend entschuldigt ist, insbesondere auch darüber, daß es hiebei auf die konkret zu leistenden Tätigkeiten und etwa (hier: Zollwachinspektor) auf die allgemeine Exekutivdienstfähigkeit ankommt. (Ferner zur Mitwirkung der Personalvertretung im Dienstrechtsverfahren. Vorerkenntnis vom 6.5.1976, 1956/75)