Verwaltungsgerichtshof
16.10.1981
3148/80
Ausführungen: Die Qualifikation als Ungehorsamsdelikt schließt nicht aus, dass die Behörde die mit der Begehung solcher Delikte verbundene Eignung zu einer Gefährdung als erschwerendes Moment bei der Strafzumessung berücksichtigt.