Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1981

Geschäftszahl

3148/80

Rechtssatz

Ausführungen: Die Qualifikation als Ungehorsamsdelikt schließt nicht aus, dass die Behörde die mit der Begehung solcher Delikte verbundene Eignung zu einer Gefährdung als erschwerendes Moment bei der Strafzumessung berücksichtigt.