Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1982

Geschäftszahl

2917/80

Rechtssatz

Die Gewährung eines Darlehens durch den Dienstnehmer an den Dienstgeber, ohne dazu auf Grund des Arbeitsvertrages verpflichtet zu sein und ohne einen inneren sachlichen Zusammenhang mit den ihn treffenden Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis, widersprechen nicht den Bestimmungen des Paragraph 3, Kautionsschutzgesetzes Bundesgesetzblatt 229 aus 1937,.

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

83/11/0249 E VS 11. Dezember 1985 VwSlg 11964 A/1985 RS 3; (RIS: abwh)