Verwaltungsgerichtshof
19.09.1983
2811/80
GRS wie 0259/79 E 23. Oktober 1979 RS 1
(hier Weizenkleie)
Nicht die physiologische Erforderlichkeit eines Stoffes für die menschliche Ernährung kann dafür ausschlaggebend sein, ob dieser überwiegend für Ernährungs- oder Genusszwecke bestimmt ist, sondern vielmehr dessen Eignung hiefür.