Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1983

Geschäftszahl

2811/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0259/79 E 23. Oktober 1979 RS 1

(hier Weizenkleie)

Stammrechtssatz

Nicht die physiologische Erforderlichkeit eines Stoffes für die menschliche Ernährung kann dafür ausschlaggebend sein, ob dieser überwiegend für Ernährungs- oder Genusszwecke bestimmt ist, sondern vielmehr dessen Eignung hiefür.