Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1983

Geschäftszahl

2563/80

Rechtssatz

Aus dem Recht der Gemeinde auf Selbstverwaltung (Unterlassung von Eingriffen der Aufsichtsbehörde außer in den gesetzlich normierten Fällen) ergibt sich, dass die Vorstellungsbehörde einen Bescheid, mit dem sie eine Vorstellung gegen einen Bescheid einer Gemeindebehörde zurückgewiesen hat, nicht nach Paragraph 68, Absatz 2, AVG 1950 beheben kann.