Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1981

Geschäftszahl

2537/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0175/71 E 10. September 1971 RS 2

Stammrechtssatz

Die zu berichtigende Unrichtigkeit muss offenkundig und damit für jene Personen ohne weiteres erkennbar sein, für die der Bescheid bestimmt ist.