Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1981

Geschäftszahl

2495/80

Rechtssatz

Unter "Ausmaß der auferlegten Strafe" im Paragraph 49, Absatz 2, VStG 1950 ist die im Paragraph 48, Absatz eins, Ziffer 5, VStG "verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung" zu verstehen.