Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1983

Geschäftszahl

2367/80

Rechtssatz

Die Widmung "Dorfgebiet" steht einem Gasthaus und einer Pension bestimmter Größe (hier Erdgeschoss, 2 Obergeschosse und ausgebautes Dachgeschoss) nicht entgegen, da in einem derartigem Gebiet zwar vornehmlich Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vorgesehen sind, aber auch Gebäude, die den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Einwohner des Dorfgebietes und dem Fremdenverkehr dienen.