Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1981

Geschäftszahl

2255/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1917/65 E 17. Februar 1966 RS 1

(Zusatz: Ob die Atemluft stark oder nur leicht nach Alkohol riecht, ist ohne Belang!)

Stammrechtssatz

Das Vorhandensein eines Alkoholgeruches aus dem Munde rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung.