Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1981

Geschäftszahl

2255/80

Rechtssatz

Für die Verwirklichung des Straftatbestandes ist es unerheblich, ob der Meldungsleger bei der Amtshandlung dem Bfr die Ermächtigungsurkunden vorwies oder nicht (Hinweis E 26.6.1978, 1831/77).