Verwaltungsgerichtshof
29.10.1982
2250/80
Im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren obliegt es nicht den Nachbarn jene Voraussetzungen zu schaffen, die es dem Konzessionswerber ermöglichen soll, die Genehmigung der Anlage zu erlangen. Es ist auch den Nachbarn nicht aufgetragen, sich vor Immissionen zu schützen (Hinweis auf Paragraph 25, GewO 1959 ergangene E vom 1.3.1974, 1081/73).