Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1982

Geschäftszahl

2250/80

Rechtssatz

Im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren obliegt es nicht den Nachbarn jene Voraussetzungen zu schaffen, die es dem Konzessionswerber ermöglichen soll, die Genehmigung der Anlage zu erlangen. Es ist auch den Nachbarn nicht aufgetragen, sich vor Immissionen zu schützen (Hinweis auf Paragraph 25, GewO 1959 ergangene E vom 1.3.1974, 1081/73).