Verwaltungsgerichtshof
13.03.1981
2245/80
Die Verwirklichung des Tatbildes des § 4 Abs 1 lit c StVO 1960 erfordert nicht unbedingt Vorsatz.Die Verwirklichung des Tatbildes des Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, StVO 1960 erfordert nicht unbedingt Vorsatz.