Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1981

Geschäftszahl

2245/80

Rechtssatz

Die Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes bedingt je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Verhaltensweisen der an einem Verkehrsunfall beteiligten Personen (Hinweis E 27.6.1980 3056/79).