Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1981

Geschäftszahl

2231/80

Rechtssatz

Grenzt eine Verordnung die Befreiung von einem angeordneten Parkverbot durch Straßenbezeichnungen - und nicht durch Flächenwiedergaben oder trigonometrische Zeichen - ein, so ändert sich die vom Parkverbot ausgenommene Fläche mit der Verlegung der in der Verordnung genannten Straßen.