Verwaltungsgerichtshof
07.07.1982
1801/80
GRS wie 0259/79 E 23. Oktober 1979 RS 1
Nicht die physiologische Erforderlichkeit eines Stoffes für die menschliche Ernährung kann dafür ausschlaggebend sein, ob dieser überwiegend für Ernährungs- oder Genusszwecke bestimmt ist, sondern vielmehr dessen Eignung hiefür.