Verwaltungsgerichtshof
15.05.1981
1777/80
Ausführungen zum Begriff "überfahren" im Sinne des § 9 Abs 1 StVO (liegt nicht vor, wenn ein Kfz geschoben wird).Ausführungen zum Begriff "überfahren" im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, StVO (liegt nicht vor, wenn ein Kfz geschoben wird).