Verwaltungsgerichtshof
25.11.1980
1611/80
GRS wie 1278/80 E 11. November 1980 VwSlg 10290 A/1980 RS 3 (hier: Verschlechterung der Wasserabflußverhältnisse auf Grund von Veränderungen, die im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens durchgeführt wurden)
Ausführungen zur Begründungspflicht des Obersten Agrarsenates zur Entkräftung von Einwendungen in der Berufung, die die Gesetzmäßigkeit der Abfindung betreffen (hier: ungenügende Erschließung eines Abfindungsgrundstückes, Notwendigkeit der völligen Umstellung der früheren Bewirtschaftungsform wegen Vermehrung von Flächen mit Steigung von 23 %).
Fortgesetztes Verfahren:
82/07/0034 E 11. Mai 1982 VwSlg 10730 A/1982;