Verwaltungsgerichtshof
25.11.1980
1531/80
Ausführungen, wann der ungünstige Grenzverlauf eines Abfindungsgrundstückes die Abfindung als rechtswidrig erscheinen lässt. Höhere Kosten in der Bearbeitung bedeuten an sich nicht, dass Art und Einrichtung des Betriebes erheblich geändert werden müssen, um bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung einen zumindest gleichen Betriebserfolg zu erzielen.