Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1980

Geschäftszahl

1531/80

Rechtssatz

Ausführungen, wann der ungünstige Grenzverlauf eines Abfindungsgrundstückes die Abfindung als rechtswidrig erscheinen lässt. Höhere Kosten in der Bearbeitung bedeuten an sich nicht, dass Art und Einrichtung des Betriebes erheblich geändert werden müssen, um bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung einen zumindest gleichen Betriebserfolg zu erzielen.