Verwaltungsgerichtshof
25.11.1980
1531/80
GRS wie 1278/80 E 11. November 1980 VwSlg 10290 A/1980 RS 3
Ausführungen zur Begründungspflicht des Obersten Agrarsenates zur Entkräftung von Einwendungen in der Berufung, die die Gesetzmäßigkeit der Abfindung betreffen (hier: ungenügende Erschließung eines Abfindungsgrundstückes, Notwendigkeit der völligen Umstellung der früheren Bewirtschaftungsform wegen Vermehrung von Flächen mit Steigung von 23 %).