Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1980

Geschäftszahl

1463/80

Rechtssatz

Ausführungen zur Bedeutung des Artikel römisch drei, Absatz eins, der 19. Fassung zum oö Landesbeamtengesetz und zum zeitlichen Anwendungsbreich des Artikel römisch zwei, Ziffer 3, des angeführten Gesetzes.