Ausführungen zur Bedeutung des Art III Abs 1 der 19. Fassung zum oö Landesbeamtengesetz und zum zeitlichen Anwendungsbreich des Art II Z 3 des angeführten Gesetzes.Ausführungen zur Bedeutung des Artikel römisch drei, Absatz eins, der 19. Fassung zum oö Landesbeamtengesetz und zum zeitlichen Anwendungsbreich des Artikel römisch zwei, Ziffer 3, des angeführten Gesetzes.