Verwaltungsgerichtshof
22.09.1980
1390/80
Die Kennzeichnung des Zeitpunktes der Verpackung in verschlüsselter Form kann nicht dadurch gesetzmäßig erfolgen, dass im Kreise der Detailhändler bekannt ist, dass es drei Jahre vor dem auf der Ware gekennzeichneten Aufbrauchdatum liegt. Es ist gesonderte Kennzeichnung erforderlich.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1694/80
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001390.X06