Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1980

Geschäftszahl

1390/80

Rechtssatz

Die Kennzeichnung des Zeitpunktes der Verpackung in verschlüsselter Form kann nicht dadurch gesetzmäßig erfolgen, dass im Kreise der Detailhändler bekannt ist, dass es drei Jahre vor dem auf der Ware gekennzeichneten Aufbrauchdatum liegt. Es ist gesonderte Kennzeichnung erforderlich.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

1694/80

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1980:1980001390.X06