Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1980

Geschäftszahl

1278/80

Rechtssatz

Ausführungen zur Begründungspflicht des Obersten Agrarsenates zur Entkräftung von Einwendungen in der Berufung, die die Gesetzmäßigkeit der Abfindung betreffen (hier: ungenügende Erschließung eines Abfindungsgrundstückes, Notwendigkeit der völligen Umstellung der früheren Bewirtschaftungsform wegen Vermehrung von Flächen mit Steigung von 23 %).