Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1982

Geschäftszahl

1249/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2917/80 E 26. Jänner 1982 VwSlg 10642 A/1982 RS 3

Stammrechtssatz

Ansprüche eines Arbeitnehmers, die aus der Gewährung eines Darlehens oder der Zurverfügungstellung der Darlehensvaluta aus einem im Auftrag des Arbeitgebers aufgenommenen Kredit erwachsen, sind nicht deshalb "sonstige Ansprüche" oder Schadenersatzansprüche" aus dem Arbeitsverhältnis, weil zwischen letzterem und der Darlehensgewährung bzw dem Auftragsverhältnis ein Motivationszusammenhang besteht (der Arbeitnehmer also deshalb das Darlehen gewährt oder in den Auftrag eingewilligt hat, um seinen durch den befürchteten Zusammenbruch des Betriebes seines Arbeitgebers gefährdeten Arbeitsplatz zu retten oder um eine für den Fall der Ablehnung der erbetenen oder geforderten Hilfe angedrohte Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu verhindern.