Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1980

Geschäftszahl

1089/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1278/80 E 11. November 1980 VwSlg 10290 A/1980 RS 4

Stammrechtssatz

Im Rahmen des Beschwerdepunktes hat der VwGH gemäß Paragraph 41, VwGG 1965 von Amts wegen zu prüfen, ob die belangte Behörde ihr E im Sinne des Paragraph 60, AVG 1950 ausreichend begründet hat. Die Aufhebung eines Bescheides wegen Verletzung der Verfahrensvorschrift des Paragraph 45, Absatz 3, AVG 1950 kann nicht dadurch herbeigeführt werden, daß sich der Bfr darauf beschränkt, diesen Mangel ohne nähere Darlegung aufzuzeigen. Schon deshalb kam die Durchführung des vom Bfr beantragten Augenscheines und die Einholung von Sachverständigengutachten durch den VwGH nicht in Betracht.