Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1980

Geschäftszahl

1089/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0407/77 E 5. November 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde aus den gemeinsamen Anlagen eine Wegparzelle mit Beschluß des Gemeinderates in das öffentliche Gut übernommen, so wird die Agrarbehörden daran gebunden, und können weitere Verfügungen über das öffentliche Gut nur dann treffen, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Beschluß faßt (Hinweis E VfGH 4.3.1968, B 115/67 VfSlg 5667/68).